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Flugwindenergieanlagen sind eine spannende neue Technologie im Bereich der Windkraft. Sie funktionieren ähnlich wie Drachen und nutzen Windströmungen in mehreren hundert Metern Höhe, wo der Wind oft stärker und konstanter weht als in Bodennähe. Diese Anlagen haben vor Kurzem die Möglichkeit einer Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten und könnten laut einer neuen EU-Richtlinie als innovative Technologie gefördert werden.

Obwohl sich Flugwindenergieanlagen noch in der Entwicklungs- und Testphase befinden, werfen sie bereits jetzt wichtige rechtliche Fragen auf. Zwei Experten der Stiftung Umweltenergierecht, Saskia Militz und Frank Sailer, haben sich mit diesen Herausforderungen beschäftigt und ihre Ergebnisse im Deutschen Verwaltungsblatt veröffentlicht.

Wie werden Flugwindenergieanlagen rechtlich eingestuft?

Ein zentrales Problem besteht darin, dass das bestehende Genehmigungsrecht in Deutschland eigentlich für klassische Windräder konzipiert wurde. Es ist daher nicht eindeutig, wie Flugwindenergieanlagen in dieses System passen.

Nach Einschätzung der Autoren sind diese Anlagen grundsätzlich als genehmigungspflichtige Windkraftanlagen einzustufen, da sie unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz fallen. Allerdings könnte es für Betreiber und Behörden hilfreich sein, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich in die bestehenden Regelungen aufnimmt. Konkret schlagen die Experten vor, die 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend anzupassen, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Was ist mit luftverkehrsrechtlichen Vorschriften?

Flugwindenergieanlagen erreichen große Höhen und könnten daher als Hindernisse im Luftverkehr gelten. Das bedeutet, dass sie – je nach Standort – zusätzliche Genehmigungen nach dem Luftverkehrsgesetz benötigen. Besonders in der Nähe von Flughäfen sind strenge Vorgaben zur Kennzeichnung solcher Hindernisse zu beachten.

Allerdings sind diese Anlagen im Normalfall keine Luftfahrzeuge, da sie nicht unter die Kategorie unbemannter Luftfahrtsysteme fallen.

Fazit

Flugwindenergieanlagen haben das Potenzial, die Windenergiebranche zu revolutionieren. Damit sie sich jedoch in der Praxis durchsetzen können, braucht es klare gesetzliche Regelungen, die sowohl den Umwelt- als auch den Luftverkehrsrechtlichen Anforderungen gerecht werden. Die Publikation von Militz und Sailer bietet eine erste wichtige Analyse zu diesem Thema.

Quelle:
Militz/Sailer, „Genehmigungsrechtliche Herausforderungen bei Flugwindenergieanlagen“, Deutsches Verwaltungsblatt (DVBl), Heft Nr. 5, 2025, S. 275-283.

Kristian Lozina • Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stiftung Umweltenergierecht

 

Foto: Prototyp des SKS PN-14 Flugwindkraftwerks von SkySails in Klixbüll, November 2021

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