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Aach. Seit September 2025 produziert der neue EnBW-Solarpark in Aach klimafreundlichen Strom für rund 4.500 Haushalte. Nun können Bürgerinnen und Bürger aus Aach, Eigeltingen und Volkertshausen auch selbst vom Projekt profitieren – durch eine finanzielle Beteiligung mit attraktiven Zinsen.

So funktioniert die Beteiligung

  • Wer kann mitmachen?
    Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Aach (PLZ 78267), Eigeltingen (PLZ 78253) und Volkertshausen (PLZ 78269).

  • Welche Anlagemöglichkeiten gibt es?
    Beteiligung über ein sogenanntes Nachrangdarlehen.

    • Mindestbetrag: 500 Euro

    • Maximalbetrag: 10.000 Euro

  • Laufzeit und Zinsen:

    • Laufzeit: 7 Jahre

    • Fester Zinssatz: 4,5 % pro Jahr

    • Zinsauszahlung: jährlich

  • Zeichnungsphase:

    • Start: 14. Oktober 2025

    • Ende: sobald 1 Million Euro erreicht sind, spätestens am 6. November 2025

Warum lohnt es sich?

Der Solarpark erzeugt jährlich rund 16 Millionen Kilowattstunden Strom – genug für 4.500 Haushalte. In den kommenden Monaten wird zusätzlich ein Batteriespeicher installiert, um die Stromversorgung noch besser ans Netz anzupassen.

Stimmen aus der Region

Aachs Bürgermeister Manfred Ossola freut sich über die breite Beteiligungsmöglichkeit:
„Nicht nur unsere Bürgerinnen und Bürger, sondern auch die aus den Nachbargemeinden können vom Solarpark profitieren. Damit setzen wir ein Zeichen für die ganze Region.“

Projektleiter Nils Ulbrich von EnBW ergänzt:
„Mit dem Nachrangdarlehen können die Menschen hier direkt am Erfolg des Projekts teilhaben – das stärkt die Identifikation mit dem Solarpark.“

Weitere Informationen

Alle Details zu den Teilnahmebedingungen finden Interessierte online:
👉 buergerbeteiligung.enbw.com/spaach

Hinweis gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

Rechtliche Hinweise

Das Nachrangdarlehen EnBW Bürgerbeteiligung Solarpark Aach wird der Emittentin EnBW Solar GmbH gewährt werden. Das öffentliche Angebot des Nachrangdarlehens beginnt voraussichtlich im Oktober 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt findet kein öffentliches Angebot des Nachrangdarlehens statt und es können von Anlegern auch keine verbindlichen Reservierungen oder Zeichnungen entgegengenommen werden.
Auch die Angaben auf dieser Internetseite stellen kein öffentliches Angebot dar. Das Nachrangdarlehen wird im Wege der sog. Schwarmfinanzierung gemäß § 2 a VermAnlG öffentlich angeboten. Hinsichtlich der Einzelheiten des Nachrangdarlehens wird auf das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gemäß § 13 Abs. 1 VermAnlG verwiesen, in denen die wichtigsten Informationen zu dem Nachrangdarlehen auf maximal drei DIN-A4-Seiten dargestellt sind, insbesondere die mit der Gewährung des Nachrangdarlehens in Zusammenhang stehenden Risiken.

Foto: Energiewerk GmbH

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