Neue Flächen durch Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden gefunden
Umfassende Umweltprüfung abgeschlossen
Effizientere Nutzung der Netzanbindungen geplant
Hamburg, 30.01.2025 – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat den neuen Flächenentwicklungsplan für den Ausbau der Offshore-Windenergie veröffentlicht. Ziel ist es, bis 2034 eine Leistung von 40 Gigawatt zu erreichen und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Der Plan bietet Investoren Planungssicherheit und erleichtert langfristige Entscheidungen für den Ausbau der Windenergie auf See.
Neue Windpark-Flächen und verbesserte Netzanbindungen
Der Plan legt fest, dass neue Offshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von 40 Gigawatt entstehen. Diese werden über 18 Netzanschlüsse mit einer Gesamttrassenlänge von rund 2.221 Kilometern an das Stromnetz angebunden. Zusätzlich wurden weitere Gebiete mit hohem Potenzial für den Ausbau ab 2034 identifiziert.
BSH-Präsident Helge Heegewaldt erklärt: „Mit diesem Plan haben wir einen wichtigen Meilenstein erreicht. Zudem haben wir die Grundlagen geschaffen, um das Ziel von 70 Gigawatt bis 2045 zu realisieren. Eine umfassende Umweltprüfung stellt sicher, dass der Ausbau im Einklang mit dem Schutz der Meeresumwelt erfolgt.“
Neue Offshore-Flächen in der Nordsee dank internationaler Kooperation
Durch die enge Zusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden konnten weitere Flächen in der deutschen Nordsee für die Windenergienutzung identifiziert werden.
Darüber hinaus enthält der Plan neue Vorschläge zur besseren Nutzung der Netzanbindungen in küstenfernen Gebieten. BSH-Abteilungsleiter Dr. Nico Nolte betont: „Wir möchten eine breite Diskussion darüber anstoßen, wie der künftige Ausbau in diesen Gebieten optimal gestaltet werden kann. Zwei der neuen Flächen setzen bereits auf diesen Optimierungsansatz – dadurch können wir ein komplettes Netzanbindungssystem einsparen.“
Nächste Schritte: Fortschreibung und weitere Beschleunigungsflächen
Noch in diesem Jahr plant das BSH die Veröffentlichung eines Vorentwurfs für das nächste Fortschreibungsverfahren. Dabei wird erneut geprüft, welche Flächen besonders für eine beschleunigte Umsetzung geeignet sind – unter Berücksichtigung der aktuellen EU-Vorgaben für erneuerbare Energien.
Hintergrund: Was regelt der Flächenentwicklungsplan?
Der Flächenentwicklungsplan des BSH bestimmt, wo in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee künftig Offshore-Windparks entstehen. Er legt fest, wann und wie diese Flächen ausgeschrieben und ans Stromnetz angeschlossen werden. Zudem enthält der Plan technische Vorgaben für die Anbindungsleitungen und Windenergieanlagen.
Eine umfassende Umweltprüfung bewertet die Auswirkungen auf die Meeresumwelt. Behörden und die Öffentlichkeit hatten die Möglichkeit, sich mit Stellungnahmen einzubringen – diese wurden in die finalen Festlegungen einbezogen. Der Plan wird regelmäßig aktualisiert, um den Ausbau der Offshore-Windenergie effizient und umweltverträglich voranzutreiben.
Foto: Freepik.com