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Berlin, 31. Januar 2025 – Der Bundestag hat eine Reform des Energiewirtschaftsrechts beschlossen, um Überschüsse bei der Solarstromerzeugung besser zu steuern. Der Bundesverband Solarwirtschaft begrüßt, dass Union, SPD und Grüne die Änderungen noch vor der Bundestagswahl verabschiedet haben. Aber was bedeutet das konkret für Betreiber von Photovoltaikanlagen? Hier sind die wichtigsten Neuerungen:

1. Kein Geld mehr für Solarstrom bei negativen Börsenpreisen

Bisher gab es für jede eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom eine gesetzliche Vergütung. Künftig erhalten neue Photovoltaikanlagen jedoch keine Vergütung mehr, wenn der Börsenstrompreis ins Negative fällt – also wenn es ein Überangebot an Strom gibt.

Damit sich das finanziell nicht zu stark auswirkt, gibt es eine Ausgleichsregelung: Die nicht vergüteten Mengen können durch eine Verlängerung der Förderlaufzeit (normalerweise 20 Jahre) ausgeglichen werden.

Wer clever plant, kann sogar profitieren: Durch intelligente Steuerung oder Zwischenspeicherung des selbst erzeugten Stroms in Zeiten negativer Preise lässt sich ein wirtschaftlicher Vorteil erzielen. Betreiber bestehender Anlagen können freiwillig auf das neue System umsteigen und erhalten dafür eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent pro kWh.

2. Pflicht zu intelligenten Stromzählern ab 7 kWp

Um den Stromfluss besser zu steuern, wird der Einbau intelligenter Messsysteme (iMSys) und Steuerungstechnik beschleunigt. Für neue Anlagen ab 7 Kilowattpeak (kWp) wird das Pflicht. Ausnahmen gibt es für Mini-Solaranlagen, die nur für den Eigenverbrauch genutzt werden.

Die Kosten für diese Systeme steigen:

  • 30 € pro Jahr für Anlagen mit 2 kW bis 15 kW (die meisten Einfamilienhäuser).
  • 40 € pro Jahr für 15 kW bis 25 kW.
  • 20 € pro Jahr für 25 kW bis 100 kW.
  • Zusätzlich 50 € jährlich für die Steuerung am Netzanschlusspunkt.

Diese Technologie ermöglicht jedoch den Zugang zu neuen Tarifmodellen, etwa dynamischen Stromtarifen, die von schwankenden Strompreisen profitieren.

3. Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent

Neue Photovoltaikanlagen ohne intelligente Messsysteme dürfen künftig nur noch 60 Prozent ihrer maximalen Leistung ins Netz einspeisen. Das bedeutet aber nicht, dass 40 Prozent des Stroms verloren gehen!

In den meisten Fällen wird die überschüssige Energie entweder direkt selbst verbraucht oder gespeichert. Wer keinen Speicher hat und alles ins Netz einspeisen will, muss mit geringfügigen Ertragsverlusten rechnen – in den besten Sonnenlagen maximal ein Prozent (Ost-West-Ausrichtung) bis neun Prozent (Südausrichtung).

Für alle neuen Photovoltaikanlagen unter 100 kW, die nicht am Direktvermarktungsmodell teilnehmen, gilt diese Begrenzung.

4. Mehr Flexibilität für Batteriespeicher

Mehr als 80 Prozent der neuen Solaranlagen in Eigenheimen werden mit einem Batteriespeicher kombiniert. Diese Speicher können künftig nicht nur Solarstrom, sondern auch Netzstrom speichern und flexibler genutzt werden.

Die Bundesnetzagentur muss dafür noch eine genaue Regelung festlegen. Klar ist aber: Betreiber, die ihre Speicher für den Stromhandel oder Systemdienstleistungen einsetzen, haben neue Möglichkeiten zur Optimierung. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihre Anlage in der Direktvermarktung betreiben.

Fazit: Was bedeutet das für Betreiber?

Neue Anlagen müssen intelligenter gesteuert werden – das bedeutet Investitionen, aber auch neue Chancen.
Vergütungen werden fairer verteilt, um Überproduktion zu vermeiden.
Batteriespeicher und intelligentes Lastmanagement werden immer wichtiger, um die Rentabilität zu sichern.

Wer bereits eine Anlage besitzt, kann freiwillig wechseln und von einer höheren Vergütung profitieren. Neue Anlagenbetreiber sollten sich auf mehr Eigenverbrauch und clevere Stromnutzung einstellen – das kann langfristig sogar lukrativ sein!

Symbolfoto: wirestock – freepik.com

PM: Bundesverband Solarwirtschaft e. V.

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