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Mehr Wahlfreiheit für Hausbesitzer – Solarthermie soll beim Heizungstausch künftig leichter angerechnet werden

Berlin, 13. Mai 2026 – Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) könnte der Nutzung von Solarthermie in Deutschland neuen Schub verleihen. Nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) verbessert das Gesetz die Rahmenbedingungen für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage modernisieren und dabei auf erneuerbare Energien setzen wollen.

Im Mittelpunkt steht dabei eine wichtige Neuerung: Künftig soll auch der Einsatz von Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dazu beitragen können, die gesetzlichen Anforderungen beim Austausch alter fossiler Heizungen zu erfüllen. Der BSW-Solar bewertet dies als ein positives Signal für mehr Technologieoffenheit im Wärmesektor.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das vor allem mehr Flexibilität bei der Heizungsmodernisierung. Wer seine alte Öl- oder Gasheizung ersetzen möchte, soll künftig leichter unterschiedliche erneuerbare Technologien kombinieren können. Solarthermie kann damit zu einer noch attraktiveren Option werden – sowohl als eigenständige Ergänzung als auch im Zusammenspiel mit anderen klimafreundlichen Heizsystemen.

Nach dem Kabinettsbeschluss soll die im sogenannten Heizungsgesetz vorgesehene „Biotreppe“ künftig auch durch den Einsatz von Solarthermie erfüllt werden können. Aus Sicht des BSW-Solar ist das sachgerecht: Solarthermie-Anlagen leisten einen direkten Beitrag zur Minderung von CO₂-Emissionen und können insbesondere im Gebäudebestand eine wichtige Rolle spielen. Der Verband betont, dass Solarkollektoren einen Vergleich mit bioenergetischen Lösungen bei der Emissionsbilanz nicht scheuen müssten.

Besonders sinnvoll ist nach Einschätzung des Verbandes die Kombination von Solarthermie mit anderen erneuerbaren Heiztechnologien, etwa mit Wärmepumpen oder Bioenergie. Solche hybriden Lösungen können den Verbrauch fossiler Energien deutlich senken, die Betriebskosten reduzieren und gleichzeitig die Versorgungssicherheit verbessern.

Kritisch sieht der BSW-Solar jedoch die Entscheidung des Koalitionsausschusses, den CO₂-Preis im Jahr 2027 für ein weiteres Jahr auf einen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂ zu begrenzen. Aus Sicht des Verbandes bleibt dieser Preis deutlich hinter den tatsächlichen Folgekosten fossiler Energieträger zurück. Dazu zählen insbesondere Belastungen für Klima, Umwelt und Gesundheit.

Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, erklärt:
„Eine soziale Abfederung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen zugunsten einkommensschwacher Haushalte ist sinnvoll. Kurzfristige finanzielle Entlastungen dürfen jedoch nicht zulasten künftiger Generationen gehen. Durch das Ausbremsen der CO₂-Bepreisung wird ein zentrales Klimaschutzinstrument geschwächt. Für Investitionen in die Modernisierung unserer Energieversorgung braucht es vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen. Ständiges energiepolitisches Hin und Her bremst den dringend notwendigen Wandel in deutschen Heizungskellern.“

Neben der grundsätzlichen Zustimmung zum Gesetzentwurf fordert der BSW-Solar im weiteren parlamentarischen Verfahren konkrete Nachbesserungen. So müsse der Nachweis solarer Deckungsanteile deutlich einfacher werden. Nach Ansicht des Verbandes sollte künftig nicht mehr vorrangig die Fläche eines Kollektors als Maßstab dienen, sondern der tatsächlich erzielte Wärmeertrag. Das wäre aus Sicht der Solarbranche praxisnäher, verbraucherfreundlicher und technologisch gerechter.

Insgesamt sieht der BSW-Solar im Gebäudemodernisierungsgesetz einen wichtigen Schritt, um klimafreundliche Heizlösungen im Gebäudebereich breiter nutzbar zu machen. Damit das Potenzial der Solarthermie jedoch vollständig ausgeschöpft werden kann, seien verlässliche politische Rahmenbedingungen und einfache gesetzliche Vorgaben entscheidend.

Grafik: Gemini KI

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