Berlin, 11. Juni 2025 – Die Energiewende erreicht Deutschlands Balkone: Noch im Laufe des Monats Juni wird die Zahl von einer Million registrierter Steckersolargeräte – auch bekannt als „Balkonkraftwerke“ – überschritten. Dies geht aus einer aktuellen Schätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) hervor, die auf Auswertungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) basiert.
Nach Einschätzung des Verbandes ist dieser bedeutende Meilenstein möglicherweise sogar bereits erreicht. Grund dafür ist, dass viele Geräte in der Praxis erst mit einiger Verzögerung offiziell registriert werden – häufig mehrere Wochen nach der tatsächlichen Inbetriebnahme. Die Bundesnetzagentur führt hierzu das sogenannte Marktstammdatenregister, in dem alle Anlagen gemeldet werden müssen.
Der Solartrend hält an – kein Ende in Sicht
Der Boom bei den kleinen Solaranlagen für den Balkon hält weiter an. Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag des BSW planen acht Prozent der Bevölkerung im Jahr 2025 die Anschaffung eines Steckersolargeräts. Weitere neun Prozent ziehen eine solche Investition für einen späteren Zeitpunkt in Betracht. Bereits in den ersten vier Monaten dieses Jahres – von Januar bis Ende April – wurden rund 135.000 neue Geräte installiert. Das entspricht einem Wachstum von 36 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Noch beeindruckender ist die Steigerung der installierten Leistung: Diese wuchs im gleichen Zeitraum sogar um rund 75 Prozent.
Niedrigschwelliger Einstieg in die Solarenergie – besonders für Mieter attraktiv
Steckersolargeräte gelten als besonders niederschwelliger Einstieg in die Nutzung erneuerbarer Energien. Vor allem für Mieterinnen und Mieter oder Wohnungseigentümer:innen in Mehrfamilienhäusern bieten sie eine einfache Möglichkeit, selbst Strom zu erzeugen – ohne größere bauliche Maßnahmen oder umfangreiche Genehmigungsverfahren.
Mit einem Balkonkraftwerk lässt sich ein Teil des eigenen Strombedarfs decken, was zu spürbaren Einsparungen bei der Stromrechnung führen kann. In der Regel amortisiert sich die Investition bereits nach wenigen Jahren. Auch gesetzlich wurde der Zugang zuletzt stark erleichtert: Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren Hürden abgebaut, unter anderem durch eine rechtliche Klarstellung zur Duldungspflicht von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften.
„Nachdem Solardächer in Einfamilienhaussiedlungen längst zum Standard gehören, verändert der Solarboom nun auch zunehmend das Bild unserer Innenstädte“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. „Immer mehr Menschen profitieren damit ganz direkt von der solaren Energiewende.“
Was Verbraucher wissen sollten
Steckersolargeräte unterscheiden sich in wesentlichen Punkten von klassischen Photovoltaikanlagen: Ihre Leistung ist bewusst begrenzt, um die Sicherheit der elektrischen Hausinstallation zu gewährleisten. Laut aktuellem VDE-Normenentwurf darf die maximale Modulleistung bei 2.000 Watt liegen, die sogenannte Anschlussleistung des Wechselrichters (also die tatsächliche Einspeiseleistung in das Hausnetz) darf 800 Watt nicht überschreiten.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Nur Geräte ohne Batteriespeicher fallen unter die Kategorie der Steckersolargeräte. Wer ein System mit Speicher betreiben möchte, muss dieses von einer Elektrofachkraft installieren lassen. Darüber hinaus ist in diesen Fällen auch eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber notwendig.
Unabhängig davon gilt: Jedes Steckersolargerät muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden – eine gesetzliche Pflicht, die für alle Betreiber gilt.
PM: Bundesverband Solarwirtschaft e. V.
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