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Der Deutsche Bundestag hat mit dem Solarpaket I heute zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die den weiteren Ausbau der Solartechnik in Deutschland vereinfachen werden. Die Solarwirtschaft begrüßt das Reformpaket. Ihr Bundesverband rechnet damit, dass nun verstärkt auch Gewerbe- und Industriebetriebe Solarstromanlagen errichten werden, um ihre Energiekosten zu drücken und künftig berechenbarer zu machen.

NABU:
Die Umweltorganisationen BUND, DUH, Germanwatch, NABU, das Umweltinstitut München, WWF Deutschland und der Umweltdachverband DNR begrüßen die heutige Verabschiedung des ersten Solarpakets und fordern die Umsetzung des Solarpakets II noch in dieser Legislaturperiode.

„Die Maßnahmen zur Entbürokratisierung bei der Installation von Balkonkraftwerken, die Anhebung der Vergütungssätze bei Gewerbedächern und auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind wichtige klima- und energiepolitische Erfolge. Zudem begrüßen wir, dass das Solarpaket I endlich einen naturschutzfachlichen Mindeststandard für neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen beinhaltet. Vorgaben zur Flächenpflege, zur Förderung der Biodiversität, zum bodenschonenden Betrieb oder zur Beweidung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung“, so die Umweltorganisationen. Damit eine echte Win-Win-Win-Situation für Energiewende, Biodiversität und Akzeptanz geschaffen wird, braucht es jedoch eine Nachschärfung, da einige der zu erfüllenden Kriterien, so z.B. der Verzicht auf Düngemittel und Reinigungsmittel, bereits Standard sind. „Es gilt, die richtige Balance zwischen Ausbau von Freiflächenanlagen und Schutz der Biodiversität zu finden. Im Solarpaket II muss daher insbesondere bei den Naturschutzkriterien nachgeschärft werden. So sollte für die Wanderkorridore für Großsäuger, die jetzt für große Solarparks zur Pflicht werden, eine Mindestbreite von 50 Metern vorgeschrieben werden, damit diese Flächen gut angenommen und zu Lebensräumen für zahlreiche Arten werden können.“

Dazu weiter der BSW:

Das Reformpaket werde über neue Möglichkeiten einer „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ in den kommenden Jahren auch Mieterinnen und Mietern den Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtern, so die Erwartung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Der Verband hatte seit Jahren für ein Solar-Beschleunigungsgesetz geworben und sich intensiv an den Konsultationen des Reformvorhabens beteiligt.

In Deutschland sind derzeit knapp vier Millionen Solarstromanlagen in Betrieb. Gemeinsam decken sie rund 12 Prozent des heimischen Stromverbrauchs. Bereits in zehn Jahren sollen es rund 30 Prozent sein, so das Ziel der Ampel-Koalition.

„Ob für Mieter, Immobilienbesitzer, Landwirte oder Unternehmer – der Zugang zu preiswertem Solarstrom wird deutlich leichter,“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Von kleinen Stecker-Solargeräten auf Balkonen, über Solarkraftwerke auf Industriehallen bis hin zum Megawatt-Solarpark – jetzt kann die Sonnenstromernte weiter zunehmen.“

Mit einen neuen Investitionsschub in Solaranlagen rechnet Körnig auch in der Landwirtschaft: „Solarkraftwerke auf ertragsschwachen Böden sind jetzt zumeist förderfähig. Eine effiziente Doppelnutzung von Flächen für die Ernte von Feldfrüchten und Solarstrom wird sogar gezielt angereizt. Und die Solarstromerzeugung auf Gewerbedächern erhält eine verbesserte Einspeise-vergütung. Auf bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden im Außenbereich wird sie nicht länger schlechter gestellt.“

Jetzt komme es darauf an, schnell die technischen Voraussetzungen für eine Umsetzung der Gesetzesreformen zu schaffen. Weitere Reformen z. B. im Steuerrecht, beim Energiemarktdesign und Netzzugang müssen nach Einschätzung des Branchenverbandes zudem zeitnah folgen, um die gewaltigen noch ungenutzten Potenziale der Solar- und Speichertechnologien zu heben. „Noch in diesem Jahr bedarf es eines zweiten Solarpaketes, um die neu installierte PV-Leistung gemäß den Plänen der Ampel-Koalition von 15 Gigawatt im vergangenen Jahr auf jährlich 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026 zu steigern“, so Körnig.

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